Magische Strafverfolgung
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4.RPG - Beratungsthread

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Beitrag  Olivia Mi 21 Mai 2008 - 21:36

Hallo,

dies ist der Beratungsthread zum 4.RPG "Rita vor Gericht".

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Beitrag  Nathaneal Mo 2 Jun 2008 - 21:43

Wir sollten uns vllt überlegen, in welcher Reihe wir die Zeugen aufrufen? Heben wir uns die spannendesten Zeugen/Fälle bis zum Ende auf?

im Allgemeinen haben wir vier Fälle in denen Rita in den HP-Büchern aufgefallen ist: Harry, Hermione, Harry und Doge/Dumbledore.

Mit wem fangen wir an? Sollen wir Harry bis zum Schluss aufheben?

Oder möchten wir juristisch nach einzelnen Vergehen vorgehen? Hatte Yan da nicht mal die gesamte Presseverordnung irgendwo? Könntest du die wieder hierher kopieren, Yan?

Let's get into talking.
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Beitrag  Olivia Di 3 Jun 2008 - 20:17

Ich würde Harry bis zum Schluss aufheben.
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Beitrag  Isi Di 3 Jun 2008 - 20:40

würd icha uch rigentwie machen...das blöde ist nur dass es ewig dauern wird bis wir zum ende kommen^^

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Beitrag  Isi Di 3 Jun 2008 - 20:45

Da ich gerade mal Zeit hatte:

Von Yan´s Beitrag aus dem alten Forum...Ich hoffe das ist ok Yan


Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht.



In der Fassung vom 13. September 2006.



Präambel

Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.

Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen.

Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.

Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.

Diese Präambel ist Bestandteil der ethischen Normen.



Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.


Ziffer 2 – Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.


Ziffer 3 - Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.


Ziffer 4 – Grenzen der Recherche
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.


Ziffer 5 – Berufsgeheimnis
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.


Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.


Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.


Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.


Ziffer 9 – Schutz der Ehre

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.


Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.


Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.


Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.


Ziffer 13 – Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.


Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.


Ziffer 15 – Vergünstigungen
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.



Ziffer 16 – Rügenabdruck
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.

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Beitrag  Nathaneal Do 5 Jun 2008 - 22:18

Vielen Dank, Izi!

Darauf können die Juristen nun immer zurückgreifen, wenn sie nicht mehr weiterwissen. ^^
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Beitrag  Olivia Sa 7 Jun 2008 - 21:54

des soll ich mir durchlesen??!!^^
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Beitrag  Isi Sa 7 Jun 2008 - 22:52

hihi wenn du willst^^

viel spaß


naja du kannst ja wie natti sagt drauf zu greifen wenn dir keine Anklagepunkte mehr einfallen wollen oder so.....

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Beitrag  Karitza Mi 2 Jul 2008 - 22:02

da yan im mom nicht da ist, könnte ihn vllt jemand vertreten?
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Beitrag  Isi Mi 2 Jul 2008 - 22:09

oder du rufst erst einen anderen zeugen auf???

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Beitrag  Karitza Mi 2 Jul 2008 - 22:22

"nun, da mr krum verhindert ist, würde ich zunächst gerne mit mr harry potter sprechen!"
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Beitrag  Lou Do 3 Jul 2008 - 14:28

Ich würde nur gerne anmerken, dass man aufpassen müsste, dass es nicht das totale chaos wird.

Harry ist ein wichtiger zeuge, er braucht sicher zeit - vielleicht kann yan seine rolle also nicht gleich wieder aufnehmen, wenn er wiederkommt.
Wenn ihr zuerst harry verhören wollt, würde ich ja erstmal einen post vom richter schreiben lassen, das mr krum den saal verlässt, danach harry aufrufen, ihn auch über yans urlaub hinaus fertig abwickeln und danach die befragung krums wieder aufnehmen.


Ist natürlich nur ein ratschlag, aber ich denke halt, wenn ihr versucht, harry wieder wegzuschicken, wenn yan wiederkommt, dann erst krum macht, und danach harry wiederaufnehmt - das könnte ein ganz schönes durcheinander hinterlassen...
Ihr müsst ntürlich nicht auf mich hören.
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Beitrag  Karitza Do 3 Jul 2008 - 15:54

ja, ok. oder wir nehmen einen zeugen, den wir innerhalb von ein paar tagen abwickeln können.
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Beitrag  Isi Do 3 Jul 2008 - 19:41

find ich auch gut^^

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Beitrag  Gast So 20 Jul 2008 - 15:59

Ich denke auch das wäre das beste.

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Beitrag  Hermione Sa 22 Nov 2008 - 14:24

Jetzt, wo ich Verteidigerin bin, sollte ich durchblicken. Leider hab ich momentan nicht so richtig Ahnung, was "abgeht" Embarassed . Kann mir das mal kurz jemand zusammenfassen? Das wäre super! bounce

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Beitrag  Nathaneal So 23 Nov 2008 - 13:36

Du bist mittlerweile Richterin. ^^

Gute Frage, alledings: Was passiert eigentlich derzeit? Hm ... also, Harry wurde zu den Interviews befragt, die er mit Rita geführt hat. Aber was vorher passiert ist .... keine ahnung. Die Verhandlung war eigentlich nur ein einziges Chaos.

Wie wäre es, wenn wir einfach die Anklageschrift übernehmen und wir noch mal von vorne mit der BEfragung Harrys anfangen? Dann haben wir schon eine neue Basis für die weitere Verhandlung.
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Beitrag  Hermione Do 29 Jan 2009 - 22:09

Ähm, ich hätte da mal eine Frage an Izi:
Was meinst du mit dem Wink mit dem Zaunpfahl. Also, die Redewendung kenne ich, nur...was meinst du damit? Das Hippiehaarband oder...*mich doof fühl* silent

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Beitrag  Nathaneal So 1 Feb 2009 - 0:12

Ich versteh' den WInk mit dem Zaunpfahl auch nicht. Aber es hat nichts mit dem Hippie-Stirnband zu tun, glaube ich. Very Happy
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Beitrag  Isi So 1 Feb 2009 - 15:22

*überleg... ne das hippie-stirnband war ein insider ich muss nochmal schnell durchlesen mom*

Ah also die zwei hüstel es ging um die VERJÜNGERUNGSZAUBER wichtig dabei ist wer verjüngert wurde Wink

geistig ...
Wink

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Beitrag  Hermione So 1 Feb 2009 - 17:44

Oh. Also, ob Rita ´nen Hirnschaden hat? Oder bezieht sich das auf Harry? *nicht check*

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Beitrag  Isi So 1 Feb 2009 - 18:33

harry

Ich hab mir gedacht, dass sie ihn geistig verjüngert hat er also ungluablich naiv war---> alle fragen beantwortet, aber das müsst ihr jetzt erst mal rausfinden Wink

[Thread geschlossen und verschoben.]

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